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Anklage: 540.000 Euro durch Betrug mit Fernsehprogrammen eingenommen

Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wirft einem 36-jährigen Karlsruher vor, mit der illegalen Verbreitung von Pay-TV-Inhalten rund 540.000 Euro eingenommen zu haben. Sie habe Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim wegen Urheberrechtsverletzung, Computerbetrug und Geldwäsche erhoben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mit. Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg habe die umfangreichen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeidirektion Karlsruhe geführt.

Seit Mai 2019 bis zuletzt soll der Angeschuldigte in mehr als 4.000 Fällen Fernsehinhalte, insbesondere Pay-TV-Programme, illegal gegen Entgelt zur Verfügung gestellt haben. Er habe seinen Kunden den illegalen Empfang der TV-Programme sowohl mittels IPTV als auch mittels des sogenannten Cardsharings ermöglicht. Bei der Variante des IPTV entschlüsselte der Angeschuldigte das Pay-TV-Signal und stellte dieses seinen zahlenden Kunden als Stream zur Verfügung. Beim Cardsharing stellte er seinen Kunden den zuvor extrahierten digitalen Schlüssel zur Decodierung des Pay-TV-Signals zur Verfügung. Die Kunden konnten diesen Schlüssel in ihren Receiver einfügen und damit das ansonsten verschlüsselte und kostenpflichtige Programm ohne eigenes Abonnement empfangen.

Der Angeschuldigte bot Abonnements mit unterschiedlicher Laufzeit an. Die Kunden konnten per PayPal oder in Kryptowährungen bezahlen. Den Pay-TV-Sendern entstand laut Mitteilung hierdurch ein Schaden in Höhe von über zwei Millionen Euro durch entgangene Abonnements.

Des Weiteren wird dem Angeschuldigten Geldwäsche vorgeworfen. Er soll Kryptowährungen in Höhe von über einer Million Euro, die mutmaßlich aus Straftaten stammten, in Euro getauscht und auf sein privates Bankkonto eingezahlt haben, um damit eine Luxusimmobilie im Ausland zu erwerben. Gegenüber der Bank soll er dabei gelogen und behauptet haben, die Kryptowährungen stammten aus legalen Spekulationsgewinnen.

Der Angeschuldigte wurde am 29. Mai festgenommen und befand sich zunächst in Untersuchungshaft. Am 29. Oktober wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das Landgericht Mannheim hat nun über die Zulassung der Anklageschrift zu entscheiden. (2617/20.11.2024)