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Abgeordnete wollen Nachbesserungen von Kinderschutz-Gesetz

Lange hat es gedauert. Am Freitag berieten die Abgeordneten im Bundestag einen Gesetzentwurf, der Kinder besser vor Missbrauch schützen soll. Sie plädieren für klare Leitlinien zur Aufarbeitung von Missbrauch.

Bundestagsabgeordnete haben einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt begrüßt und zugleich Nachbesserungen gefordert. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Castellucci erklärte am Freitag im Bundestag, es müsse einen verbindlichen Rahmen für die Aufarbeitung geben. Dieser sei im Gesetzentwurf bislang jedoch nicht angelegt.

Ein starkes Symbol der Anerkennung wäre zudem die Errichtung einer Bundesstiftung für die Opfer sexualisierter Gewalt aus Mitteln betroffener Organisationen und des Staates, so Castellucci weiter. Es wäre gleichzeitig ein Zeichen, das praktisch in die Zukunft wirken könne. Eine solche Stiftung könne dann für die Entschädigung von Betroffenen zuständig sein. Eine Ombudsstelle könne offene Fragen klären. Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen beraten.

Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist ein besserer Schutz von Kinder vor sexualisierter Gewalt. Zudem soll die Aufarbeitung von Missbrauch verbessert werden. Laut Entwurf soll auch das Amt der Missbrauchsbeauftragten dauerhaft gesichert und aufgewertet werden. Dazu gehört ein regelmäßiger Bericht zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Prävention, Unterstützungsangebote sowie Forschung und Aufarbeitung. Derzeit ist Kerstin Claus Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. Sie nahm auf der Gästetribüne an der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes teil. Weiter sollen Betroffene Akteneinsicht bei den Jugendämtern erhalten. Der Bund will darüber hinaus ein Beratungssystem für Betroffene einrichten.

Die Unions-Abgeordnete Bettina Margarethe Wissmann (CDU) kritisierte, der Entwurf bleibe in vielen Aspekten “vage und unscharf”. Auch sie plädierte für klare Leitlinien für eine Aufarbeitung, dafür sprächen sich etwa auch die Kirchen aus. Es sei auch fraglich, ob die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung der richtige Ansprechpartner für die Erstellung von Schutzkonzepten sein könne. Weiter sprach sie sich dafür aus, dass Missbrauchsopfer auch nach 20 Jahren noch eine Akteneinsicht bei Jugendämtern haben sollten. “Warum lassen wir die Opfer alleine?”, so Wissmann.