Einbürgerung erreicht Rekord: 2024 wurden so viele Menschen eingebürgert wie noch nie seit Beginn der Statistik. Aus einigen Staaten ist der Zuwachs besonders stark.
Die deutsche Staatsbürgerschaft haben im vergangenen Jahr fast 300.000 vormalige Ausländer erworben. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, ist dies mit mehr als 90.000 Menschen ein Anstieg um fast die Hälfte – und damit ein neuer Höchststand. Nie zuvor seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 gab es demnach bundesweit mehr Einbürgerungen. Die meisten Eingebürgerten kamen aus Syrien, der Türkei, dem Irak, Russland und Afghanistan.
Unter den am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten stieg laut Statistik die Zahl der Einbürgerungen von Russen mit einem Plus von 551 Prozent am stärksten an: 2024 erhielten mit rund 13.000 Personen mehr als sechsmal so viele die deutsche Staatsbürgerschaft wie im Jahr 2023. Damals waren es 1.995. Auch die Zahl der Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger habe sich mit einem Plus von 110 Prozent und rund 11.800 Fällen mehr als verdoppelt. Die Zahl der Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger stieg gegenüber dem Vorjahr um 7.700 oder 10 Prozent.
Dennoch wurden Menschen dieser Gruppe laut Mitteilung am häufigsten eingebürgert. Insgesamt rund 83.000 oder 28 Prozent der eingebürgerten Personen waren den Angaben zufolge im Besitz der syrischen Staatsangehörigkeit. Es folgten Personen mit türkischer (rund 22.500 oder 8 Prozent), irakischer (13.500 oder 5 Prozent), russischer (13.000 oder 4 Prozent) und afghanischer (10.000 oder 3 Prozent) Staatsangehörigkeit.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag 2024 bei 11,8 Jahren und somit leicht über dem Vorjahreswert von 10,9 Jahren, wie es hieß. Darin enthalten sind auch Einbürgerungen nach einer verkürzten Aufenthaltsdauer durch besondere Integrationsleistungen. Diese machen nach Angaben der Statistiker etwa 7 Prozent aller Fälle aus.
Bei der Interpretation der Ergebnisse seien rechtliche Änderungen an den Einbürgerungsvoraussetzungen zu berücksichtigen, hieß es. So war im zweiten Halbjahr eine Einbürgerung bereits nach fünf statt zuvor acht Jahren und bei besonderen Integrationsleistungen nach mindestens drei Jahren möglich. Die neue schwarz-rote Bundesregierung will diese Reform der Ampel-Regierung wieder rückgängig machen.