Die Beteiligung bei der diesjährigen Kirchenvorstandswahl in der bayerischen Landeskirche könnte höher ausfallen als vor sechs Jahren. Wie die Landeskirche dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag auf Anfrage mitteilte, liegt die Wahlbeteiligung bei etwa 25,2 Prozent – allerdings waren am Montag gegen 15.30 Uhr erst die Wahlergebnisse von rund 56 Prozent der mehr als 1.500 Gemeinden nach München gemeldet worden.
2018 hatte die Wahlbeteiligung bei 25,7 Prozent gelegen, 2012 waren es 18,4 Prozent. Der Anstieg der Wahlbeteiligung vor sechs Jahren wurde damals dadurch erklärt, dass 2018 erstmals in ganz Bayern flächendeckend Briefwahl angeboten worden war.
Die stärkste Wahlbeteiligung gab es nach Auswertung der vorläufigen Zahlen bei den Unter-16-Jährigen sowie bei den Über-60-Jährigen mit jeweils mehr als 30 Prozent. Die Wahlbeteiligung in den einzelnen der mehr als 60 Dekanaten in Bayern schwankt stark von aktuell etwa 17 bis mehr als 67 Prozent. Unter den Gewählten sind nach aktueller Analyse 53,3 Prozent Frauen sowie 46,7 Prozent Männer – 35,1 Prozent der Gewählten sind mit dieser Wahl erstmals in einem Kirchenvorstand vertreten.
Insgesamt waren rund 1,8 Millionen Evangelische in mehr als 1.500 Gemeinden dazu aufgerufen, ihre neuen Kirchenvorstände zu wählen. Gewählt werden konnte per Briefwahl oder an der Urne. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 16 Jahren, die mindestens drei Monate der Kirchengemeinde angehören.
Konfirmierte Jugendliche durften bereits ab dem 14. Lebensjahr wählen. Zur Wahl standen rund 14.000 Menschen – darunter auch ungefähr 80 Jugendliche unter 18 Jahren. In 16 Gemeinden bayernweit wurde nicht gewählt, weil sich zum Beispiel nicht genügend Kandidierende gefunden oder Konflikte eine Wahl verhindert hatten.
Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium einer evangelischen Kirchengemeinde. Zu den Aufgaben des Kirchenvorstands, der für sechs Jahre gewählt wird, gehören unter anderem zusammen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Personalentscheidungen zu treffen, den Haushalt angesichts knapper werdender Finanzen zu führen und zukunftsweisende Schwerpunkte in der Gemeindearbeit festzulegen. (01/3129/21.10.2024)