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Zustrombegrenzungsgesetz

Im Bundestag hat sich großer Streit um ein Gesetz der Union zur Verschärfung der Migrationspolitik entzündet. Es war eigentlich schon zu den Akten gelegt worden. Dass es noch umgesetzt wird, gilt als unwahrscheinlich.

Das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz der Union zielt auf drei Bereiche ab: Es sieht vor, dass das Ziel einer Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland für das Aufenthaltsrecht wieder zur Maßgabe werden soll. Dieser Passus war erst 2023 von der damaligen Ampel-Koalition abgeschafft worden.

Auch soll der Familiennachzug zu sogenannten subsidiär Schutzberechtigten bis auf weiteres beendet werden. Subsidiärer Schutz greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland dennoch ernsthafter Schaden droht.

Ein dritter Bereich des “Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland” dreht sich um die Bundespolizei: Sie soll in ihrem Zuständigkeitsbereich, also etwa auf Bahnhöfen, mehr Befugnisse erhalten. Bundespolizisten könnten mit dem Gesetz Haft und Gewahrsam beantragen, um Abschiebungen abzusichern.

Der Gesetzentwurf war bereits im vergangenen Herbst in Erster Lesung im Bundestag beraten worden. Am 6. November – dem Tag des Ampel-Bruchs – scheiterte die Union dann im Innenausschuss des Bundestags mit dem Entwurf. Sollte der Bundestag das Gesetz nun doch noch verabschieden, müsste im Anschluss noch der Bundesrat zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Wegen der dortigen Mehrheitsverhältnisse gilt das aber als unwahrscheinlich. Auch CDU-regierte Länder wie Berlin und Schleswig-Holstein haben angekündigt, das Gesetz abzulehnen, falls es in Abhängigkeit von der AfD zustande kommt.