Die Jüdische Gemeinde zu Berlin hatte eine umstrittene Wahl zum Gemeindeparlament durchgezogen. Darüber geriet sie in Streit mit dem Zentralrat der Juden. Aus seinen Reihen kommt jetzt ein Beschluss.
In einem Streit über eine Gemeindeparlamentswahl in der Jüdischen Gemeinde zu Berlin hat der Zentralrat der Juden in Deutschland Konsequenzen gezogen. Demnach beschloss das Präsidium des Zentralrats am Dienstag, auf Empfehlung des Zentralratsgerichts der Berliner Gemeinde zunächst für ein Jahr die Stimmberechtigung in den Organen des Zentralrats zu entziehen.
Hintergrund ist eine umstrittene Gemeindeparlamentswahl im Herbst vergangenen Jahres, die der Gemeindevorsitzende Gideon Joffe gewonnen hatte. Der Zentralrat erkennt die Wahl allerdings nicht an. Grund ist eine geänderte Wahlordnung, die etwa eine Altersbegrenzung für Kandidatinnen und Kandidaten und eine verlängerte Amtsperiode vorsieht.
Ein unabhängiges Gericht beim Zentralrat stellte in einem Eilverfahren die Rechtswidrigkeit der neugefassten Wahlordnung fest und verfügte eine Unterlassung der Wahl nach der neuen Ordnung, bis die Sache abschließend geklärt sei. Die Berliner Gemeinde erkennt die Zuständigkeit des Gerichts jedoch nicht an.
“Mitglieder der Berliner Gemeinde hatten gegen die Wahlordnung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin geklagt und jeweils in Eilverfahren Recht bekommen. Die Gemeinde hat diese Entscheidungen ignoriert und die Wahl zur 20. Repräsentantenversammlung auf der Grundlage der vom Gericht als nichtig geurteilten Wahlordnung durchgeführt”, erklärte der Zentralrat am Dienstag.
Der aktuelle Präsidiumsbeschluss sei einstimmig erfolgt, hieß es. Erst kürzlich war die Geschäftsführerin der Berliner Gemeinde, Milena Rosenzweig-Winter, in das neunköpfige Präsidium gewählt worden. Auf Nachfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) hieß es vonseiten des Zentralrats, dass im Präsidium eine Person, die in einer Sache befangen sei, laut Geschäftsordnung nicht abstimmen dürfe. Weil Rosenzweig-Winter Mitglied der Berliner Gemeinde sei, habe im konkreten Fall eine solche Befangenheit vorgelegen.
Rosenzweig-Winter hatte kürzlich in einem Offenen Brief erneut erklärt, dass das Gericht beim Zentralrat aus Sicht der Berliner Gemeinde nicht zuständig sei, weil die Gemeinde ein eigenes Schiedsgericht habe. Es habe sich der Eindruck verfestigt, es handele sich bei der Empfehlung des Gerichts um eine “rein politische Repressalie”.