Die Bundesregierung möchte den juristischen Grundsatz “Nein heißt nein” evaluieren. Das berichtet der “Tagesspiegel” (Samstag) unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach soll geprüft werden, ob die aktuell geltenden Regelungen im deutschen Strafrecht den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechen.
Der Grundsatz “Nein heißt nein” als Grundsatz wurde 2016 in das deutsche Strafrecht eingeführt. Er bedeutet, dass das Einverständnis sexueller Handlungen “freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person” gegeben werden müsse. Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Übereinkommen gegen Gewalt gegen Frauen. Es handelt sich um ein völkerrechtlich bindendes Instrument. Deutschland ratifizierte die Konvention vor fünf Jahren.