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ZDF weist Verleger-Kündigung von Schlichtungsverfahren zurück

Das ZDF hat die Kündigung des gemeinsamen Schlichtungsverfahren mit den Zeitungsverlegern durch deren Verband BDZV zurückgewiesen. Die Kündigung sei in dieser Woche überraschend, einseitig und ohne Angabe von Gründen erfolgt, sagte ZDF-Intendant Norbert Himmler am Freitag vor dem ZDF-Fernsehrat. Die Schlichtungsstelle sei in Bezug auf das ZDF seit ihrer Einrichtung noch nicht von den Verlegern angerufen worden. “Wir glauben, dass wir die gesetzlichen Vorgaben hier einhalten”, meinte Himmler. Daher habe er die Kündigung zunächst zurückgewiesen, weil er glaube, dass man eine Schiedsstelle brauche, um gemeinsam über Zweifelsfragen reden zu können.

Das Schlichtungsverfahren und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle sind seit 2018 bindend im Medienstaatsvertrag festgeschrieben. Die Schlichtungsstelle hatte aber erst 2022 erstmals getagt. Der BDZV und die von ihrem vertretenen Zeitungsverlage streiten sich vor allem mit den ARD-Anstalten um deren regionale Online-Angebote. Diese halten die Verleger für zu textlastig.

Der BDZV hatte am Dienstag angekündigt, im Streit mit den Anstalten die EU-Kommission in Brüssel anzurufen. Diese soll in einem sogenannten Beihilfeverfahren prüfen, ob vor allem die ARD mit Teilen ihres Online-Angebots gegen den Beihilfekompromiss aus dem Jahr 2007 verstößt. Damals hatte die Kommission die Zulässigkeit, ARD und ZDF über Rundfunkgebühren und -beiträge zu finanzieren, an bestimmte Auflagen wie den Verzicht auf presseähnliche Angebote im Internet geknüpft.

Für das ZDF erklärte Intendant Himmler, dass die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders immer nach dem mit der EU-Kommission abgestimmten Drei-Stufen-Testverfahren entsprechend durch den Fernsehrat genehmigt worden seien. Nach dem Medienstaatsvertrag müssten die Rundfunkanstalten online vor allem Bewegtbild und Ton anbieten. Zugleich seien aber auch Textangebote grundsätzlich erlaubt. Das ZDF richte sich natürlich nach diesem Rahmen, so Himmler. Die Nachrichtenangebote im Netz würden auch weiterhin den Schwerpunkt Bewegtbild haben, versprach er. “Wir sehen da keinerlei Konfliktlinien mit den Verlegerinen und Verlegern.”

Der BDZV hatte die Kündigung des Schlichtungsverfahrens auch damit begründet, dass sich seine Leitungsgremien neu aufgestellt haben. Das in der Vereinbarung noch festgehaltene Verbandspräsidium wurde inzwischen durch einen Vorstand ersetzt.