NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der Partei „Die Heimat“ (vormals NPD) aus der staatlichen Parteienfinanzierung als Vorbild für ein mögliches Verfahren gegen die AfD. „Die AfD ist keine Protestpartei, sie ist eine gefährliche Nazipartei“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“ (Mittwoch) in Düsseldorf. Zugleich warnte er aber vor Aktionismus in der Sache: „Jedes Verfahren muss gut vorbereitet sein. Das nun erfolgreiche Verfahren hat bewiesen, dass sich gute Vorbereitung und sorgfältiges Arbeiten lohnten.“
„Ein Ausschluss der AfD von der Parteienfinanzierung kann erst erfolgen, wenn ein gesichertes Gesamtbild vorliegt und Zweifel am Scheitern ausgeräumt werden – eine Option aber bleibt es“, sagte Wüst weiter. Der Ministerpräsident unterstrich allerdings, dass die politische Auseinandersetzung mit der AfD im Fokus politischen Handelns bleiben müsse.
Das Urteil der Karlsruher Richter zeigt nach Einschätzung von Wüst zudem, dass sich die Demokratie zu verteidigen wisse. Das Urteil sei ein wichtiges Werkzeug im Instrumentenkasten der wehrhaften Demokratie. „Das sollte allen Feinden unserer Demokratie eine Mahnung sein“, sagte Wüst.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, die Partei „Die Heimat“ für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Partei missachte die freiheitliche demokratische Grundordnung und sei in Zielen und Verhalten von Mitgliedern und Anhängern auf deren Beseitigung ausgerichtet, erklärte das Gericht (AZ.: 2 BvB 1/19). Ihr politisches Konzept einer „Volksgemeinschaft“ missachte die Menschenwürde derer, die nach ihrer Überzeugung nicht dazugehörten, hieß es. Zudem mache sie die bestehende demokratische Ordnung verächtlich.
Ein Verbot der Vorgängerorganisation NPD war zweimal vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Im jüngeren Verfahren erkannte das Karlsruher Gericht zwar die Verfassungsfeindlichkeit der Partei an, lehnte ein Verbot aber ab, weil die NPD zwischenzeitlich politisch weitestgehend bedeutungslos geworden war.
In der Folge änderte die damalige große Koalition das Grundgesetz, um verfassungswidrige Parteien zumindest von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen zu können. Wie beim Parteiverbot muss darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Anträge für den Ausschluss der NPD hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gestellt.