Die Evangelische Landeskirche in Württemberg will das Angebot an Traugottesdiensten für gleichgeschlechtliche Paare ausweiten. Künftig sollen solche Trauungen grundsätzlich in allen Kirchengemeinden möglich sein, heißt es in einem Antrag, der am Samstag in Stuttgart im Kirchenparlament, der Synode, diskutiert wurde. Bislang sind solche Feiern in maximal einem Viertel der württembergischen Kirchengemeinden möglich. Das neue Gesetz soll auch für Paare mit non-binären Partnern gelten.
Die bisherige Regelung eines „Opt-in-Verfahrens“ von Kirchengemeinden wird von einem „Opt-out-Verfahren“ abgelöst, erläuterte Oberkirchenrat Michael Frisch vor der Synode. Das bedeutet: Während Gemeinden, die eine kirchliche Trauung für gleichgeschlechtliche Paare anbieten wollen, bislang einen entsprechenden Antrag beim Oberkirchenrat stellen mussten, müssen künftig Gemeinden eine Ablehnung solcher Trauungen in ihrer örtlichen Gottesdienstordnung regeln. Für Pfarrerinnen und Pfarrer gilt laut Frisch Gewissensschutz: Niemand muss an einer gleichgeschlechtlichen Trauung mitwirken.
Laut Frisch wird mit dem Gesetzentwurf „eine evolutionäre, keine revolutionäre Weiterentwicklung des Rechts der kirchlichen Trauung angestrebt“. Beschlossen ist das neue Gesetz allerdings noch nicht. Erst sollen sich Rechtsausschuss und Theologischer Ausschuss damit beschäftigen, frühestens in der kommenden Sommersynode kann die Regelung verabschiedet werden. Dafür braucht es dann eine Zweidrittelmehrheit.
Ab 2027 soll es nach den Worten von Jörg Schneider, dem württembergischen Oberkirchenrat für Theologie, eine einheitliche Liturgie für kirchliche Trauungen von Homosexuellen geben. Dies schaffe „liturgische Sicherheit“. Man habe dafür „behutsam Materialien etlicher Gliedkirchen der EKD aufgegriffen“, in denen solche Trauungen bereits praktiziert werden, sagte Schneider. (0719/29.03.2025)