Rund zehn Monate nach Anklageerhebung gegen den 24-jährigen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba haben die Gerichte nach wie vor nicht über die Zulassung der Anklage entschieden. Monatelang hatte das Würzburger Amtsgericht die Zulassung der Anklage geprüft, ehe die Akten dann Ende Oktober an die Jugendkammer des Würzburger Landgerichts übermittelt wurden. Das Landgericht sollte eine Übernahme des Verfahrens wegen des „besonderen Umfangs“ prüfen. Nach „ausführlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage“ wurde dies mit Beschluss vom 26. März abgelehnt, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Nun geht der Fall zurück ans Amtsgericht.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach umfangreichen Ermittlungen Ende Mai vergangenen Jahres vor dem Jugend-Schöffengericht des Amtsgerichts Würzburg Anklage gegen Halemba erhoben. Sie wirft ihm Straftaten aus fünf verschiedenen Tatkomplexen vor. Diese umfassen vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Das Jugend-Schöffengericht ist deshalb zuständig, weil Halemba zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten teilweise noch 20 Jahre alt war und damit rechtlich als Heranwachsender galt.
Das Landgericht Würzburg begründete seine Entscheidung, das Verfahren nicht zu übernehmen, damit, dass sich ein „besonderer Umgang der Sache“ weder aufgrund einer „Vielzahl von Verfahrensbeteiligten“ noch aus einer „Vielzahl an Taten“ ergebe. Zwar sei eine „Hauptverhandlung zu erwarten, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt“ und den üblichen Rahmen einer Hauptverhandlung vor einem Jugend-Schöffengericht überschreite. Dies sei jedoch aus Sicht des Landgerichts „nicht ausreichend“ für eine Übernahme des Verfahrens. Wann das Amtsgericht über die Zulassung der Anklage nun entscheide, sei offen, weil dies in den Bereich der richterlichen Unabhängigkeit falle.
Der Bayerische Landtag hatte die Immunität Halembas mit Beschlüssen vom 30. Oktober 2023 und vom 25. April 2024 aufgehoben, damit die Staatsanwaltschaft ermitteln konnte. Im Zuge der Prüfung durch das Landgericht hatte dieses weitere Nachermittlungen und die Vernehmung eines Zeugen angeordnet. (1054/27.03.2025)