46 Gefangene in Niedersachsen sind in diesem Jahr vor Weihnachten vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Seit 1999 wird im Bundesland die sogenannte Weihnachtsgnade praktiziert, wie das Landesjustizministerium am Mittwoch in Hannover mitteilte. Sie ermöglicht Gefangenen eine vorzeitige Entlassung, sofern ihre verbleibende Haftzeit noch maximal einen Monat beträgt und ihr Verhalten in der Haft beanstandungsfrei war.
Den vorzeitig entlassenen Gefangenen bleiben den Angaben zufolge insgesamt 1.257 Hafttage erspart. Sie stammen aus insgesamt zehn niedersächsischen Justizvollzugsanstalten (JVA) sowie der Jugendanstalt in Hameln. 14 Gefangene kommen aus der JVA Lingen, sieben Gefangene wurden aus der JVA Meppen entlassen. Jeweils fünf Gefangene konnten die JVA Hannover und die JVA Uelzen vorzeitig verlassen, vier die JVA für Frauen in Vechta und drei die JVA Rosdorf. Je zwei Gefangene aus der JVA Oldenburg, der JVA Wolfenbüttel und der Jugendanstalt Hameln können Weihnachten ebenso zu Hause verbringen wie je ein Gefangener aus der JVA Bremervörde und der JVA Vechta.
Von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen sind nach Ministeriumsangaben Gefangene, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte in Haft sind. Die Weihnachtsgnade kann von den Entlassungskandidaten abgelehnt werden.