Am 23. Februar wird erstmals nach der Wahlrechtsreform von 2023 ein neuer Bundestag gewählt. Nach wie vor können Wählerinnen und Wähler zwei Kreuze machen. Wie die Wahl funktioniert und warum die Zweitstimme an Bedeutung gewinnt:
ERSTSTIMME: Mit der Erststimme wird über einzelne Direktkandidaten entschieden, die aus den 299 Wahlkreisen Deutschlands in den Bundestag gewählt werden. Diese können Parteien angehören oder auch parteilos sein.
ZWEITSTIMME: Die Zweitstimme wird an eine Partei vergeben. Dadurch ergibt sich die prozentuale Zusammensetzung des Bundestags und damit die Verteilung der Sitze im Parlament. Auf Landeslisten ist die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten festgelegt, die in den Bundestag einziehen könnten.
ÄNDERUNGEN IM WAHLRECHT: Durch die Wahlrechtsreform von 2023 ist der Bundestag auf 630 Abgeordnete festgelegt. Überhang- und Ausgleichsmandate, durch die zuvor deutliche Schwankungen möglich waren, fallen weg. Das bedeutet, dass die Zweistimme ein größeres Gewicht bekommt. Direktkandidatinnen und -kandidaten erhalten nur dann einen Sitz, wenn ihre Partei durch die Zweitstimmen eine ausreichende Zahl an Sitzen gewinnen kann. Parteilose Kandidierende bekommen bei einem Sieg im Wahlkreis garantiert einen Platz im Bundestag.
FÜNF-PROZENT-HÜRDE: Wegen der Regelung der Fünf-Prozent-Hürde bekommen nur die Parteien einen Sitz im Parlament, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinen (Grundmandatsklausel).
SITZVERTEILUNG: Die Sitze im Bundestag werden im Verhältnis der Zweitstimmen, die für die Landeslisten der Parteien abgegeben wurden, verteilt. Die Direktkandidaten mit den höchsten Erststimmenanteilen in den Wahlkreisen erhalten zuerst einen Sitz. Falls die Zweitstimmen einer Partei weitere Sitze zuschreiben, werden diese nach der Reihenfolge der Landeslisten vergeben. Falls nicht alle gewählten Direktkandidaten durch die Zweitstimmenanteile gedeckt sind, bekommen diejenigen mit den niedrigsten Erststimmenanteilen keinen Sitz im Parlament.