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Vorfall von Grevesmühlen: Anklage gegen drei Jugendliche erhoben

Knapp neun Monate nach einem mutmaßlich rassistischen Vorfall in Grevesmühlen (Landkreis Nordwestmecklenburg) hat die Staatsanwaltschaft Schwerin beim Amtsgericht Wismar Anklage gegen drei deutsche Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren erhoben. Dem 16-Jährigen werde Beleidigung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Schwerin am Donnerstag mit. Dem 14-Jährigen werden Beleidigung, Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation vorgeworfen. Der Tatvorwurf für den 15-Jährigen laute auf versuchte gefährliche Körperverletzung und Bedrohung.

In Grevesmühlen sollen laut Staatsanwaltschaft am 14. Juni 2024 gegen 19.15 Uhr zwei ghanaische Mädchen auf einem Roller an einer Gruppe von etwa 20 Kindern und Jugendlichen vorbeigefahren sein. Dem 16-jährigen Beschuldigten, der Teil dieser Gruppe war, werde vorgeworfen, den beiden Mädchen hierbei rassistische Beleidigungen zugerufen zu haben, hieß es. Ein weiteres strafunmündiges Kind soll sein Bein so angehoben haben, dass eines der vorbeifahrenden Mädchen mit dem Fuß am Kopf getroffen wurde.

Die Eltern der ghanaischen Mädchen sollen sich, von diesen über den Vorfall informiert, zum Ort des Geschehens begeben haben, hieß es. Dort soll der Vater der Mädchen die Gruppe angesprochen haben, um die Verantwortlichen für das vorherige Geschehen zu erfahren. Aus der Gruppe heraus sollen er und die Mutter der Mädchen daraufhin rassistisch beleidigt worden sein.

Die drei Angeschuldigten sowie ein Kind sollen sich laut Staatsanwaltschaft daraufhin vor dem Vater aufgestellt haben. Hierbei soll der 14-jährige Angeschuldigte den Vater rassistisch beleidigt und diesem gegenüber auch den sogenannten Hitlergruß gezeigt haben. Der 15-jährige Angeschuldigte soll ein Einhand-Messer gezogen haben und gegenüber dem Vater der Mädchen damit gedroht haben, diesen abzustechen. Bei dem Versuch, mit dem Messer auf den Vater zuzulaufen, soll der 15-Jährige jedoch von Zeugen entwaffnet und zu Boden gebracht worden sein.

Das Ermittlungsverfahren gegen die Kinder sei eingestellt worden, da diese noch nicht strafmündig waren, hieß es. Gegen einen weiteren jugendlichen Beschuldigten, der mit einem Nothammer ebenfalls bedrohlich an der Situation mitgewirkt haben soll, sei das Verfahren an die für dessen Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben worden.