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Vorerst kein Gesetz für die Kontrolle von Rüstungsexporten

Keine Waffenlieferungen ohne Kontrolle: Mit diesem Versprechen ist die Ampelregierung angetreten. Doch ein Gesetz kommt vor der Bundestagswahl nicht mehr zustande.

Das Rüstungsexportkontrollgesetz kommt nicht mehr vor der Bundestagswahl
Das Rüstungsexportkontrollgesetz kommt nicht mehr vor der BundestagswahlImago / Imagebroker

Eine gesetzliche Verankerung für die Kontrolle von deutschen Waffenexporten ist vorerst vom Tisch. Das von der Ampel-Regierung geplante Rüstungsexportkontrollgesetz wird sich bis zu den vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar nicht mehr umsetzen lassen, wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag heißt.

Das Gesetz für eine verbesserte Kontrolle der Ausfuhr von Waffen und Rüstungsgütern hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Die Bundesregierung erklärte zwar, dass sie auch ohne Gesetz ihrem gesetzlichen Auftrag zur Rüstungsexportkontrolle auf Grundlage der bestehenden rechtlichen und politischen Vorgaben gerecht werde. Zuletzt hatten aber unter anderem die Kirchen kritisiert, dass die Formulierungen dieser Grundlage zu vage seien.