Eine gesetzliche Verankerung für die Kontrolle von deutschen Waffenexporten ist vorerst vom Tisch. Das von der Ampel-Regierung geplante Rüstungsexportkontrollgesetz wird sich bis zu den vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar nicht mehr umsetzen lassen, wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag heißt.
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Vorerst kein Gesetz für die Kontrolle von Rüstungsexporten
Keine Waffenlieferungen ohne Kontrolle: Mit diesem Versprechen ist die Ampelregierung angetreten. Doch ein Gesetz kommt vor der Bundestagswahl nicht mehr zustande.

Das Rüstungsexportkontrollgesetz kommt nicht mehr vor der BundestagswahlImago / Imagebroker