Artikel teilen:

Von der schwierigen Aufarbeitung eines Völkermords: Eckdaten zum Kolonialdialog mit Namibia

1989: In einer Entschließung stellt der Bundestag die historische und politische Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia fest.

1990: Namibia wird unabhängig und ein Schwerpunktland deutscher Entwicklungshilfe. Bis September 2015 stellt Deutschland für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit über 800 Millionen Euro zur Verfügung.

1998: Bundespräsident Roman Herzog nennt den Krieg gegen Herero und Nama bei einem Besuch in Namibia „ein besonders dunkles Kapitel".

2003: Außenminister Joschka Fischer (Grüne) lehnt eine Bitte um Entschuldigung für den Genozid an den Herero und Nama ab. Eine solche Äußerung wäre „entschädigungsrelevant“, so Fischer.

2004: Ein von SPD und Grünen eingebrachter Antrag zum Gedenken an die Opfer des Kolonialkrieges wird vom Bundestag angenommen. Union und FDP enthalten sich. – Zum Gedenken an den Beginn des Aufstands der Herero gegen die deutschen Kolonialherren reist Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) nach Namibia und sagt dort: „Die damaligen Gräueltaten waren das, was heute als Völkermord bezeichnet würde."

2014/15: Beginn des Dialogs zwischen Deutschland und Namibia zur Aufarbeitung der gemeinsamen kolonialen Vergangenheit. Sonderbeauftragter der Bundesregierung wird der CDU-Politiker Ruprecht Polenz. – Die Bundesregierung bewertet die vor über 100 Jahren begangenen Massaker an den Nama und Herero in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika als Völkermord.

2016: Der Bundestag bezeichnet in einer Resolution die Massaker des Osmanischen Reichs an den Armeniern 1915/16 als Völkermord und räumt eine Mitschuld des Deutschen Reichs ein. In der Folge gewinnt auch die Diskussion um den massenhaften Mord an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika neuen Aufwind. – Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung Ruprecht Polenz verweist in einem Interview auf die UN-Konvention zum Völkermord von 1948. Lege man dies zugrunde, „wird man sagen müssen: ja. Was den Herero und Nama geschehen ist, die Art und Weise, aber auch die Absicht, die dahintersteckte, ist im Sinne dieser Definition ein Völkermord gewesen“. Rechtliche Ansprüche daraus könnten allerdings erst für die Zeit nach 1948 abgeleitet werden.

2017: Vertreter von Herero und Nama reichen eine Sammelklage vor dem Bezirksgericht in New York ein. Sie wollen damit ihre Beteiligung an dem Dialog auf Regierungsebene erwirken und Deutschland dazu bringen, Reparationen zu zahlen. KNA