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Volksbegehren “Landtag verkleinern” zugelassen

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg hat das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ zugelassen. Der Antrag sei vorschriftsmäßig gestellt worden und widerspreche weder Grundgesetz noch Landesverfassung, teilte das Ministerium am Dienstag in Stuttgart mit. Zudem lägen mehr als die erforderlichen 10.000 Unterstützungsunterschriften vor.

Mit dem Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde liegt, soll nach dem Willen der Antragsteller um Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate von bisher 70 auf künftig 38 reduziert werden. Für den erforderlichen Neuzuschnitt der Wahlkreise wird auf die bei den Bundestagswahlen derzeit geltenden Wahlkreise zurückgegriffen.

Das Innenministerium werde die Zulassung des Volksbegehrens einschließlich des Gesetzentwurfs in den nächsten Wochen im Staatsanzeiger bekannt machen, hieß es weiter. Vier bis sechs Wochen nach der Veröffentlichung werde die freie Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehren beginnen, die insgesamt sechs Monate dauere.

Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind knapp 770.000) notwendig ist, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmen sollte, käme es zur Volksabstimmung. (1290/11.06.2024)