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Verwarnung im Verfahren gegen Arne Semsrott von “Frag den Staat”

Der Chefredakteur des Internetportals “Frag den Staat” stand wegen der Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten vor Gericht. Er selbst hält die entsprechende Strafrechtsnorm für verfassungswidrig. Jetzt ist das Urteil da.

Mit einer strafrechtlichen Verwarnung ist das Verfahren gegen den Journalisten Arne Semsrott wegen unerlaubter Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen am Freitag zu Ende gegangen. Der Chefredakteur des Internetportals “Frag den Staat” musste sich seit Mittwoch in Berlin vor Gericht verantworten, weil er im August 2023 auf dem Portal Entscheidungen des Amtsgerichts München im Zusammenhang mit noch laufenden Verfahren veröffentlicht hatte.

Der Vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsbegründung, der Journalist habe die Tat bewusst begangen, um eine öffentliche Diskussion über die zugrundeliegende Strafrechtsnorm anzustoßen. Semsrott und seine Anwälte halten den entsprechenden Paragrafen 353d des Strafgesetzbuchs für verfassungswidrig und wollten mit dem Verfahren erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht die Frage prüft.

Die Kammer bejahte jetzt die Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen. Daher sei das Verfahren auch nicht – wie von Semsrotts Verteidigern beantragt – ausgesetzt und der Sachverhalt Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt worden.

Paragraf 353d stellt “Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen” unter Strafe. Danach ist die Veröffentlichung von Anklageschriften oder anderen amtlichen Dokumenten eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens untersagt, bevor diese in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden oder das Verfahren abgeschlossen ist

Der Vorsitzende Richter wies jetzt aber darauf hin, dass die Pressefreiheit und die Strafnorm, die den ordnungsgemäßen Verlauf und das Funktionieren von Gerichtsverfahren sicherstellen soll, im Widerstreit lägen. Hier gelte es immer, den jeweiligen Einzelfall zu bewerten und Kompromisse zu finden.

Die Kammer hatte zuvor bereits eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit angeregt, was Semsrott und seine Verteidiger aber abgelehnt hatten. Sie wollen auch gegen das jetzt ergangene Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Laut der Verwarnung müsste Semsrott eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro zahlen, sollte er innerhalb eines Jahres straffällig werden. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprüngliche eine doppelt so hohe Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro gefordert.