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Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz verzeichnen mehr Verfahren

Die Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Rheinland-Pfalz haben im vergangenen Jahr einen deutlichen Anstieg der Verfahren verzeichnet. So sind an den vier Verwaltungsgerichten des Landes im Jahr 2024 über 9.740 Verfahren eingegangen, wie das OVG Koblenz am Freitag bei der Vorlage des Jahresberichts mitteilte. Im Jahr zuvor waren es noch knapp 8.170 Verfahren gewesen. Beim Oberverwaltungsgericht legten die Eingangszahlen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls wieder zu: von 1.195 auf 1.425.

Der Anstieg der Eingänge bei den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten in Koblenz, Mainz, Neustadt an der Weinstraße und Trier betrifft vor allem die Asylverfahren. Deren Zahl wuchs von 4.115 in 2023 auf fast 5.290 Verfahren in 2024. Beim Oberverwaltungsgericht als zweiter Instanz stiegen die Eingangszahlen im Asylbereich ebenfalls: von rund 450 in 2023 auf rund 660 im vergangenen Jahr. In den Jahren 2020 bis 2023 waren die Zahlen beim OVG noch zurückgegangen. Die Fallzahlen im Asylbereich seien damit weiterhin „überdurchschnittlich hoch“, hieß es.

Bei den knapp 5.290 erstinstanzlichen Asylverfahren im Jahr 2024 waren die fünf zahlenmäßig stärksten Herkunftsländer die Türkei, Syrien, Pakistan, Ägypten und Afghanistan. Damit habe erstmals die Türkei Syrien als das über viele Jahre zahlenmäßig stärkste Herkunftsland abgelöst.

Der Bestand der anhängigen Verfahren ist bei den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten zudem angestiegen. Dort ist die Zahl der am Ende des Jahres 2024 anhängigen Verfahren gegenüber dem Vorjahr (2023) von knapp 2.680 auf 3.994 Verfahren gestiegen.

Im vergangenen Jahr haben sich die Laufzeiten bei den rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichten gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht, liegen aber immer noch auf niedrigem Niveau. So stieg die durchschnittliche Verfahrensdauer der erstinstanzlichen Klageverfahren gegenüber dem Vorjahr von 4,7 auf 5,5 Monate.

Damit habe die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz auch im Jahr 2024 unter Beweis gestellt, dass sie gerichtlichen Rechtsschutz zügig gewährleisten könne, sagte der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, Lars Brocker. Dies sein „Markenzeichen der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit“. Die durchschnittliche Dauer der Verfahren liege an allen Standorten sowie am Oberverwaltungsgericht weit unter dem Bundesdurchschnitt.