Eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Erweiterung eines Rinderstalls auf 1.484 Plätze war teilweise erfolgreich. Die Begründung zum Urteil vom 7. November der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart (AZ: 6K5636/21) liege nun vor, teilte das Gericht am Montag mit. Das Gericht habe eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung des Landratsamts Ostalbkreis für rechtswidrig erklärt. Dieses habe einem Landwirt die Erweiterung seines Rinderstalls von derzeit 888 auf 1.484 Tierplätze genehmigt, sowie die Verdoppelung seines Lagerplatzes für Gülle.
Der BUND Baden-Württemberg hatte geltend gemacht, das Landratsamt habe den Schadstoffeintrag in das Grundwasser – durch Düngung und über die Luft – nicht hinreichend geprüft. Das Bauvorhaben erfordere eine Umweltverträglichkeitsprüfung und verstoße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften, weil es geschützte Biotope beeinträchtige.
Die Kammer hält die Klage für teilweise begründet. Das Landratsamt habe die Auswirkungen von erhöhten Ammoniak- und Stickstoffeinträgen auf das Grundwasser nicht genügend geprüft. In der Umgebung des Hofes habe es jahrelang auffallend schlechte Grundwassermesswerte gegeben. Die Prüfung sei nachzuholen. Bis dahin dürfe der Landwirt nicht mit dem Bau beginnen. Zugleich hat die Kammer die erheblich weitergehende Klage größtenteils abgewiesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kann aber innerhalb eines Monats gestellt werden. (2775/20.11.2023)