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Verurteilter früherer Pastor gehört nicht zur badischen Landeskirche

Bei dem Mann, der am Montag vom Landgericht Freiburg wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde, handelt es sich um keinen ehemaligen Geistlichen der Evangelischen Landeskirche in Baden, teilte diese am Dienstag in Karlsruhe mit. Mehrere Medien hatten über das Urteil gegen einen „ehemaligen evangelischen Pastor“ oder „Pfarrer“ berichtet.

Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt besitze in der badischen Landeskirche höchste Priorität, hieß es in der Mitteilung weiter. Nach der Veröffentlichung der ForuM-Studie hatte die Kirche drei zusätzliche, unbefristete Vollzeitstellen im Bereich Prävention, Intervention und Aufarbeitung bewilligt.

In der vergangenen Woche hatte zuletzt die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK) Südwest ihren Start planungsgemäß angekündigt. Die URAK Südwest ist eine siebenköpfige Kommission aus Betroffenen, Experten und Vertreterinnen von Diakonie und Kirche, die die unabhängige und professionelle Aufarbeitung sexualisierter Gewalt für Evangelische Kirchen und ihre Diakonischen Werke in der Pfalz und in Baden gewährleistet. Bis Januar 2025 wurden Fälle von 190 Betroffenen im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werkes in Baden bekannt. (0613/18.03.2025)