Bei dem Mann, der am Montag vom Landgericht Freiburg wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde, handelt es sich um keinen ehemaligen Geistlichen der Evangelischen Landeskirche in Baden, teilte diese am Dienstag in Karlsruhe mit. Mehrere Medien hatten über das Urteil gegen einen „ehemaligen evangelischen Pastor“ oder „Pfarrer“ berichtet.
Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt besitze in der badischen Landeskirche höchste Priorität, hieß es in der Mitteilung weiter. Nach der Veröffentlichung der ForuM-Studie hatte die Kirche drei zusätzliche, unbefristete Vollzeitstellen im Bereich Prävention, Intervention und Aufarbeitung bewilligt.