Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Gießen ermitteln gegen den Gießener Bürgermeister Alexander Wright (Grüne) wegen des Anfangsverdachts der Untreue. Die Ermittlungen stünden im Zusammenhang mit dem sogenannten „Gießener Verkehrsversuch“, teilten das Polizeipräsidium Mittelhessen und die Staatsanwaltschaft Gießen am Mittwoch mit. Dem Bürgermeister werde zur Last gelegt, den Verkehrsversuch trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 10. Juli fortgeführt zu haben und dadurch der Stadt einen Vermögensnachteil – unter anderem durch erhöhte Rückbaukosten – zugefügt zu haben.
Im Zuge der Ermittlungen seien im Laufe des Mittwochs in Räumen der Stadt Gießen verschiedene Unterlagen und Speichermedien sichergestellt worden, die nun ausgewertet würden. Anfang September sei bei der Staatsanwaltschaft schriftlich Anzeige erstattet worden.
Die Stadt wollte im Rahmen des Verkehrsversuchs die inneren Fahrspuren des Anlagenrings rund um die Innenstadt für den Bus- und Fahrradverkehr reservieren und nur die äußeren Fahrspuren für den Autoverkehr belassen. Zwei Anwohner hatten beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen den Verkehrsversuch eingereicht.
Nach dem Gießener Verwaltungsgericht bestätigte Ende August auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel, dass der Verkehrsversuch rechtswidrig sei.