Die Verfahren wegen einer „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“ nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) haben in Baden-Württemberg stark zugenommen. Im Jahr 2021 wurden 65 solcher Verfahren erfasst, im Jahr 2022 waren es 178, im Jahr 2023 bereits 234, teilte das Justizministerium Baden-Württemberg mit. Für 2024 sei mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.
Das Justizministerium antwortete mit der am Montag veröffentlichten Stellungnahme auf einen Antrag mehrerer AfD-Landtagsabgeordneter zu Paragraf 188 StGB, dem sogenannten „Majestätsbeleidigungsparagrafen“. Bei diesem „Sonderstrafrecht für Politiker“, so die Landtagsabgeordneten, drohe eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe nach derzeitigem Stand etwa 805 Menschen nach dieser Vorschrift angezeigt, die grüne Außenministerin Annalena Baerbock 513. In Bayern seien im Jahr 2021 insgesamt 99 Fälle, 2022 dann 227 und 2023 bereits 445 Fälle erfasst worden.
Das Justizministerium legte auch Zahlen zu den Verurteilungen vor. Laut der Strafverfolgungsstatistik für Baden-Württemberg sei im Jahr 2021 niemand wegen einer Straftat gemäß Paragraf 188 Absatz 1 oder Absatz 2 StGB rechtskräftig verurteilt worden. Im Jahr 2022 gab es 23 Verurteilungen, im Jahr 2023 waren es 36. Für 2024 lägen noch keine statistischen Daten vor. (0124/20.01.2025)