Am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster ist am Donnerstag das Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall fortgesetzt worden. Die ursprünglich für zwei Tage vorgesehene Verhandlung war am 13. März vertagt worden. Die AfD-Anwälte hatten durch zahlreiche Anträge und zusätzliche Zeugenanhörungen das Verfahren in die Länge gezogen. Weil eine Fortsetzung dieser Strategie erwartet wurde, setzte das Gericht für die mündliche Verhandlung bis zum 3. Juli vorsorglich 13 Sitzungstage fest.
In drei Verfahren geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Zudem geht es in dem Berufungsverfahren um die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ sowie die Einordnung der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall. (AZ: 5 A 1218/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1216/22)
Die AfD hat angekündigt, im Verlauf der Verhandlung weitere Mitglieder mit Migrationsgeschichte als Zeugen zu benennen. Am zweiten Verhandlungstag vor einem Monat hatte das Gericht auf Vorschlag von Roman Reusch, Mitglied im AfD-Bundesvorstand, drei AfD-Mitglieder mit Migrationsgeschichte als Zeugen gehört.
Wenn das Oberverwaltungsgericht in Münster sein Urteil verkündet hat, ist eine Revision möglich. Darüber müsste dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Dort würde das Urteil jedoch lediglich auf rechtliche Fehler geprüft.
Das Medieninteresse bei der Verhandlung in Münster war am Donnerstag deutlich geringer als an den ersten beiden Tagen im März. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin waren von 39 akkreditierten Medien etwa 15 vertreten. Die Verhandlung wurde von der großen Eingangshalle in einen normalen Sitzungssaal verlegt. Zahlreiche für die Medien reservierte Plätze blieben leer und wurden für die Öffentlichkeit freigegeben.