Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen bietet Musikbegeisterten beim Besuch von Bühnenauftritten, Shows und Festivals ein Hilfetool im Netz an, „wenn das Konzert zum Reinfall wird“. Mit dem kostenlosen und interaktiven „Tickettool“ könne bei Problemen rund um Ticketgültigkeit, Konzertabbruch, Erstattung, Sicht auf die Bühne oder Technik eine erste rechtliche Einschätzung eingeholt werden, erklärte die Verbraucherzentrale NRW am Dienstag in Düsseldorf. Musterschreiben könnten gegebenenfalls helfen, Ansprüche durchzusetzen.
Nicht immer laufe ein Event reibungslos ab: Das Konzert beginne zu spät, ein Unwetter ziehe über das Gelände oder die Bühne sei vom teuer bezahlten Sitzplatz nur schlecht zu sehen, nannte die Verbraucherorganisation als Beispiele. Werde das Konzert etwa frühzeitig abgebrochen beziehungsweise finde nicht vollständig statt, müsse auch nicht voll gezahlt werden, erklärten die Verbraucherschützer.
Sollte sich der Veranstalter nicht von sich aus kulant zeigen, könnten sich Betroffene um Rückzahlung eines anteiligen Betrags des Ticketpreises bemühen. Die Höhe richte sich nach dem Einzelfall. Sollte der Veranstalter Schuld an dem Ausfall haben, müsse er gegebenenfalls auch die Kosten für ein gebuchtes Hotelzimmer und bereits bezahlte Fahrtkosten übernehmen. Bei einem Unwetter allerdings werde das in aller Regel nicht der Fall sein, erklärte die Verbraucherzentrale.
Auch bei einem deutlich verspätetem Konzertbeginn könnten Besucher entweder versuchen, die Eintrittskarte gleich vor Ort zurückzugeben und Geld zurückzubekommen oder später einen Teil des Eintrittspreises beim Veranstalter zurückzufordern, hieß es. Beginne das Konzert zwar pünktlich, werde aber nach einer halben Stunde wieder beendet, könnten Fans ebenfalls einen Teil des Ticketpreises zurückfordern. Seriöse Veranstalter könnten in der Regel bereits vorher darüber Auskunft geben, wie lange das Konzert ungefähr dauern wird, rät die Verbraucherzentrale.