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Verbraucherschutzministerin Bernhardt für “Recht auf Reparatur”

Mecklenburg-Vorpommerns Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) hat sich für ein „Recht auf Reparatur“ ausgesprochen. Denn einer nachhaltigen Gesellschaft könne nicht daran gelegen sein, Müll und Abfall zu produzieren, sagte die Ministerin laut einer Mitteilung ihres Ministeriums. Daher begrüße sie es, dass sich die Verbraucherschutzministerinnen und -minister bei einem Arbeitstreffen am Donnerstag in Brüssel mit Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments, der Kommission und Verbraucherschutzverbänden verständigen.

„Die auf EU-Ebene geplante Ökodesignverordnung sowie der Richtlinienvorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren sind die wesentlichen Bausteine“, sagte Bernhardt. Derzeit seien beide Reformvorhaben noch im Gesetzgebungsverfahren der EU. Wichtig sei, dass die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten verbessert wird und ein „Recht auf Reparatur“ der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Verkäuferinnen und Verkäufern eingeführt wird.

„Eine wichtige Änderung sehe ich noch darin, dass bei Mängeln nicht automatisch neue Produkte geliefert werden dürfen. Für Käuferinnen und Käufer sollte künftig die Reparatur eines gelieferten mangelhaften Produktes zwingend sein, wenn die Kosten dafür genauso hoch sind, wie die Nachlieferung eines neuen Produktes“, sagte die Ministerin. Das Thema werde voraussichtlich auch die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister im kommenden Jahr beschäftigen.