Berlin – Die Regierung will mehr für einkommensschwache Familien tun. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte das Kabinett auf den Weg. Geplant sind demnach Reformen des Kinderzuschlags, durch die der Empfängerkreis deutlich ausgeweitet werden soll, sowie Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Einen Kinderzuschlag erhalten Familien mit geringem Einkommen.
Die ersten Reformen des „Starke-Familien-Gesetz“ sollen zum 1. Juli in Kraft treten, die letzten zu Beginn 2020. Für die Reform des Kinderzuschlags stehen dann eine Milliarde Euro bis Ende 2021 zur Verfügung, für Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket rund 220 Millionen Euro pro Jahr. Das Gesetz, das das Bundesfamilien- und das Bundessozialministerium gemeinsam vorlegen, soll nach dem geplanten Kabinettsbeschluss im Bundestag weiter beraten werden. Der Bundesrat muss zustimmen.
Konkret soll der Kinderzuschlag von 170 auf 185 Euro pro Monat erhöht werden. Auch soll das Beantragen vereinfacht werden. Familien- und Sozialministerium gehen davon aus, dass dann 1,2 Millionen Kinder mehr anspruchsberechtigt sind. Derzeit hätten rund 800 000 Mädchen und Jungen einen Anspruch.
Weiter sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket vor. So soll etwa der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf erhöht werden. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung sollen entfallen. Diese und andere Verbesserungen sollen am 1. August 2019 in Kraft treten.
Verschiedene Verbände begrüßten die Reformen grundsätzlich, mahnten aber weitere an. So plädierte das Zukunftsforum Familie dafür, langfristig eine „kindzentrierte Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung“ einzurichten. Damit würde Kinderarmut nachhaltig bekämpft. Der Caritasverband sprach von „ersten wichtigen Schritten“ zur Bekämpfung von Kinderarmut. Der Entwurf greife aber zu kurz. Die Diakonie erklärte, das Gesetz verfolge eine gute Absicht, verfehle „aber leider vollständig das Ziel“. Die Entlastung für Familien mit kleinem Einkommen und Alleinerziehende sei nicht ausreichend. KNA/UK
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