Als Frau von der Gleichberechtigung überzeugt zu sein, kann laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Asylgrund sein. Die Richter legten am Dienstag die einschlägige EU-Richtlinie so aus, dass die Identifikation mit einem europäischen Grundwert die “Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe” im Herkunftsland begründen könne. Wenn dort deshalb Verfolgung drohe, gebe es Anspruch auf Schutz in der EU. Das gelte auch, wenn ein Mädchen oder eine Frau die Überzeugung von der Gleichheit der Geschlechter im Zuge ihres Aufenthalts in einem Mitgliedstaat angenommen habe.
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