Die Kirchengemeinde Tettenborn bei Bad Schsa hat eine zuvor bewilligte Förderung der EU für die Sanierung des Kirchendachs ihrer evangelisch-lutherische St. Andreas Kirche in Höhe von mehr als 193.000 Euro verloren. Die Klage der Gemeinde gegen den Widerruf des Bewilligungsbescheids sei gerichtlich zurückgewiesen worden, teilte das Verwaltungsgericht Göttingen am Mittwoch mit.
Die Kirchengemeinde hatte im Februar 2017 für die Instandsetzung des Kirchturms und des Kirchenschiffes der denkmalgeschützten St. Andreas Kirche eine EU-Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums beantragt und vom Amt für regionale Landesentwicklung eine Zuwendungsbestätigung über 193.486,02 Euro erhalten. An die Bewilligung war laut Gericht ein vorgegebener Zeitrahmen geknüpft, in dem die Sanierung hätte durchgeführt werden müssen. Diesen hielt die Kirche trotz Fristverlängerung nicht ein, sodass die Förderungszusage im März 2020 zurückgenommen wurde.
Die Gemeinde argumentierte dem Gericht zufolge, der Widerruf sei rechtswidrig, weil dieser sie in eine finanzielle Notlage bringe und eine weitere Fristverlängerung unverschuldet wegen eines krankheitsbedingten Personalausfalls versäumt worden sei. Dem folgt die Kammer nicht. Sie begründete die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass für die Erkrankung eines Sachbearbeiters Vorsorge zu treffen sei, insbesondere weil die Bauverzögerung lange vor Ablauf der Frist bekannt gewesen sei.
Die Arbeiten an dem Kirchendach sind nach Angaben des Sprechers der Braunschweigischen Landeskirche, Michael Strauß, inzwischen abgeschlossen. Sie seien aus anderen Mitteln beglichen worden. Das Urteil bezeichnete er als enttäuschend. Die Landeskirche Braunschweig prüft den Angaben zufolge, ob sie beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einen Antrag auf Berufungszulassung stellt.