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AfD-Verbotsverfahren: Unionsfraktion reagiert zurückhaltend

Forderung nach einem Parteiverbotsverfahren werden nach der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz wieder laut. Doch die Union bremst.

Die AfD ist laut Verfassungsschutz nun offiziell eine die Menschenwürde missachtende, extremistischen Partei
Die AfD ist laut Verfassungsschutz nun offiziell eine die Menschenwürde missachtende, extremistischen ParteiIMAGO / Müller-Stauffenberg

Nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz hat die Unionsfraktion zurückhaltend auf Rufe nach der Einleitung eines raschen Verbotsverfahrens gegen die Partei reagiert. „Wir müssen angesichts der Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD nun genau analysieren, welche Konsequenzen das im Umgang mit dieser Partei haben kann“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Alexander Throm, der Augsburger Allgemeinen.

„Es ist aber klar, dass die Auseinandersetzung mit der AfD auch weiterhin politisch geführt werden muss“, betonte der CDU-Politiker. Dabei müsse die extremistische Haltung der AfD entlarvt werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD laut Mitteilung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein – wegen der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei.

AfD Thema auf der nächsten Innenministerkonferenz

Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht.

Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“  soll Thema auf der nächsten Innenministerkonferenz werden. Der amtierende Vorsitzende, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) werde „sicherstellen, dass die Thematik Gegenstand auf der Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven sein wird“, sagte eine Sprecherin dem Redaktions-Netzwerk Deutschland. Sie fügte hinzu, dass Mäurer dazu auch einen Vertreter oder eine Vertreterin des Bundesamtes für Verfassungsschutz einladen werde.