Israel muss auf Anordnung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag umgehend Maßnahmen zum Schutz der palästinensischen Bevölkerung in Gaza vor Gewalt ergreifen und humanitäre Hilfe zulassen. In seinem am Freitag verkündeten Beschluss verpflichtete das oberste Gericht der Vereinten Nationen den Staat Israel, alles zu verhindern, was den Tatbestand des Völkermords erfüllen könnte, auch durch die Schaffung widriger Lebensbedingungen. Dies gelte auch für Militäroperationen.
Außerdem wird Israel aufgetragen, gegen Aufstachelung zu Hass und Gewalt gegen Palästinenser vorzugehen, die humanitäre Versorgung der Bevölkerung zu ermöglichen und Beweise für mögliche Verstöße gegen die Völkermord-Konvention zu sichern. Binnen eines Monat muss Israel dem UN-Gericht einen Rechenschaftsbericht vorlegen.
Der Internationale Gerichtshof entsprach damit in Teilen den Forderungen Südafrikas, das unter Verweis auf die Völkermord-Konvention der Vereinten Nationen vorläufige Anordnungen gegen Israel verlangt hatte. Der Beschluss des Gerichts ist völkerrechtlich bindend, allerdings gibt es kaum eine Möglichkeit, ihn durchzusetzen.
Südafrika hatte beim Internationalen Gerichtshof am 29. Dezember die Einleitung eines Verfahrens gegen Israel wegen angeblicher Verstöße gegen die Völkermord-Konvention beantragt. Zugleich ersuchte Südafrika die Anordnung vorläufiger Maßnahmen, konkret die Einstellung der Militäroperation, Beweissicherungsmaßnahmen und eine Berichtspflicht für Israel. Die betreffenden Anhörungen fanden am 11. und 12. Januar statt.
Bis zum Beginn des Hauptsacheverfahrens kann es mehrere Monate dauern. Deutschland kündigte an, dabei eine Stellungnahme als Drittpartei abgeben zu wollen.