Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wegen unzureichender Lärmschutzmaßnahmen. Seit Juli 2024 müssten aktuelle Lärmaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung vorliegen, teilte die DUH in Berlin am Mittwoch mit. Der Lärmaktionsplan für die zehn Landkreise des Regierungspräsidiums Darmstadt erfülle jedoch wesentliche Mindestanforderungen nicht. So seien vor allem für kleinere Städte oft keinerlei verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm festgelegt, und die Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms reichten nicht aus.
„Millionen Menschen in Deutschland leiden unter krankmachendem Verkehrslärm“, sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Trotzdem ignorieren viele Behörden die gesetzliche Pflicht, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.“ Allein die Einführung von Tempo 30 statt 50 auf Hauptstraßen verringere den Verkehrslärm für das menschliche Ohr auf die Hälfte, empfahl die DUH. Von den Klagen der DUH sind zudem 24 Kommunen betroffen, darunter Ludwigshafen, Mannheim und Saarbrücken.