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Umfrage: Keine Mehrheit für Recht auf Abtreibung im Grundgesetz

Das Thema Abtreibung polarisiert. In Frankreich gibt es neuerdings eine garantierte “Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch” in der Verfassung. Dies stößt hierzulande überwiegend auf Ablehnung.

 Abtreibungsgegner im Zentrum Berlins für einen unbedingten Lebensschutz (2023)
Abtreibungsgegner im Zentrum Berlins für einen unbedingten Lebensschutz (2023)epd-bild / Rolf Zoellner

Knapp ein Drittel der Menschen in Deutschland würde es befürworten, ein Recht auf Abtreibung ins Grundgesetz aufzunehmen. Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov in Zusammenarbeit mit dem Sinus Institut, die in Köln veröffentlicht wurde. Die Zustimmung liegt demnach in der ältesten Altersgruppe ab 55 Jahren am höchsten, in der jüngsten Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren am niedrigsten.

In Frankreich hatten im März Senat und Nationalversammlung dem Vorhaben von Präsident Emmanuel Macron Grünes Licht gegeben, eine garantierte “Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch” zum Teil der französischen Verfassung zu machen.

Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig in Deutschland

In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Im April hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Empfehlungen zur Neuregelung abgegeben. Sie schlägt unter anderem vor, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu erlauben.

An der Umfrage haben zwischen dem 18. und 25. April 2024 2.065 Personen teilgenommen.