BONN/MOSKAU – Nach den Nichtregierungsorganisationen nimmt Russland nun die Glaubensgemeinschaften stärker ins Visier. Das Unterhaus des russischen Parlaments, die Duma, sprach sich in erster Lesung für einen Gesetzentwurf aus, wonach Kirchen und andere religiöse Organisationen künftig dem Justizministerium ihre Buchhaltung und Angaben zu ihrem Leitungspersonal offenlegen müssen. Zudem sollen sie verpflichtet werden, ausländische Einnahmen umgehend zu melden.
Ausländische Geldquellen dürften nicht länger verheimlicht werden, sagte der Vorsitzende des Duma-Ausschusses für religiöse Organisationen, Jaroslaw Nilow, von den nationalistischen Liberaldemokraten laut russischen Medienberichten. Spitzenvertreter der orthodoxen Kirche und der Muslime begrüßten das geplante Gesetz. Es diene der Überwachung von „destruktiven pseudoreligiösen Sekten und extremistischen Kräften“, die aus dem Ausland unterstützt würden, zitiert die staatliche Nachrichtenagentur RIA Novosti den Chef der Kirchenabteilung für die Beziehungen zur Gesellschaft, Erzpriester Wsewolod Tschaplin. Seit Langem in Russland bestehenden Glaubensgemeinschaften drohten hingegen keine zusätzlichen Kontrollen.
Die jüdische Gemeinde kritisierte hingegen, die Buchhaltung würde künftig sehr erschwert. Die Vatikanbotschaft in Moskau zeigte sich ebenfalls skeptisch. Die Kulturattaché der Nuntiatur, Giovanna Parravicini, verlangte vor einigen Tagen, dass das Gesetz die Solidarität und Hilfe zwischen Christen über Grenzen hinweg nicht unterbinden dürfe.
Grundmisstrauen gegen Religionsgemeinschaften
Das katholische Osteuropa-Hilfswerk Renovabis in Freising bei München bedauerte, dass das geplante Gesetz ein „Grundmisstrauen gegen Religionsgemeinschaften schürt“.
Die russische Regierung will mit dem Gesetz nach eigenen Angaben extremistische religiöse Gruppen unter ihre Kontrolle bringen. Doch dieses Ziel würde auf diesem Weg kaum erreicht, betonte der evangelisch-lutherische Moskauer Erzbischof Dietrich Brauer. „Die eigentlichen extremistischen Gruppen agieren nicht in der offiziellen Sphäre und sind gar nicht als religiöse Organisationen registriert“, sagte er der Katholischen Nachrichtenagentur. Die traditionellen Konfessionen seien schon jetzt „unendlichen Kontrollen durch unterschiedliche staatliche Ämter ausgesetzt, die die Zeit unserer Mitarbeiter voll in Anspruch nehmen und uns von unseren Hauptaufgaben ablenken“. Der Staat solle die Kirchen endlich als Partner sehen, statt „totale Kontrolle auszuüben“.
Der Gesetzentwurf erinnert an ein Gesetz aus dem Jahr 2012, das Nichtregierungsorganisationen, die aus dem Ausland Geld erhalten und in Russland politisch aktiv sind, als „ausländische Agenten“ bezeichnet. Sie müssen sich speziell registrieren lassen und unterliegen einer strengeren Finanzkontrolle. Diese Kontrollen dienen laut betroffenen Nichtregierungsorganisationen auch dazu, ihre Aktivitäten lahmzulegen.
Religionsgemeinschaften können allerdings nicht als „ausländische Agenten“ eingestuft werden. Trotzdem sehen Kritiker die Gefahr, dass Kirchen als vom Ausland finanziert gebrandmarkt werden könnten. Die katholische und die evangelische Kirche erhalten ebenso wie die muslimischen und jüdischen Gemeinden in Russland häufig ausländische Spenden, vor allem von Diasporawerken.
Gute Tradition: Hilfe über Grenzen
Brauer verweist darauf, dass es seit der Zeit der Apostel zur guten Tradition geworden sei, dass eine Gemeinde der anderen helfe, wo auch immer sie sich befinde.
In den vergangenen Jahren klagte unter anderem die katholische Caritas über penible Kontrollen der Behörden. Die Staatsanwaltschaft ging gegen den Sozialverband unter anderem vor, weil in Sankt Petersburg für die rund 100 Jahre alten Teppich- und Parkettböden Brandschutzzertifikate sowie Gebrauchsanweisungen für die Feuerlöscher fehlten. Hohe Bußgelder konnten katholische Einrichtungen zuletzt jedoch meist abwenden.