Kirchensteuer auf dem Kontoauszug
Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird ab 2015 von der Bank ans Finanzamt abgeführt. Wer dem widerspricht, muss in der Steuererklärung selbst dafür sorgen. Wolff von Rechenberg fragte Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann, was sich für Kirchenmitglieder ändert.