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Kirchensteuer auf dem Kontoauszug

Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird ab 2015 von der Bank ans Finanzamt abgeführt. Wer dem widerspricht, muss in der Steuererklärung selbst dafür sorgen. Wolff von Rechenberg fragte Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann, was sich für Kirchenmitglieder ändert.

Die Fragen stellte Wolff von RechenbergHerr Seelemann, worauf wird eigentlich Kirchensteuer erhoben?Kirchensteuer wird als Zuschlag auf Steuern vom Einkommen erhoben: Also auf die Lohnsteuer und Einkommensteuer. Auch die Kapitalertragssteuer, seit 2009 Abgeltungssteuer, ist eine Steuer auf Einkommen. Wer so wenig verdient, dass er keine Steuern an den Staat zahlt, für den stellt sich auch die Frage der Kirchensteuer nicht.Was bringt das neue Verfahren?Das neue Verfahren geht von Bund und Ländern aus. Sie wollten die Steuererhebung vereinfachen. Die Kirchensteuer ist Teil eines großen Paketes. Sie werden gemerkt haben, dass Sie Ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr einzeln in die Einkommensteuererklärung eintragen. Das wird automatisiert durch eine Vergleichsmitteilung gemacht. Es gibt die Steuerkarte nicht mehr. Der Arbeitgeber meldet unmittelbar an das Finanzamt – verschlüsselt und automatisiert.Muss auf alle Zinseinkünfte Kirchensteuer gezahlt werden oder nur auf Beträge über dem Freistellungsbetrag für Kapitalerträge?Wer auf seine Zinseinkünfte keine Abgeltungssteuer zahlt, der zahlt auch keine Kirchensteuer darauf. (…)

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Infos zur KirchensteuerDie Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf Steuern vom Einkommen. Sie wird auf Lohn- und Einkommensteuer sowie auf Kapitalertragssteuer (seit 2009: Abgeltungssteuer) erhoben.Änderungen am Kirchensteuereinzug ab 2015 betreffen ausschließlich die Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer (Kapitalerträge sind beispielsweise Zinsgewinne und Dividenden)!Kirchensteuer auf KapitalerträgeBis 2015: Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben. Finanzamt berechnet und verteilt Kirchensteuer an Kirchen.Alternativ: Der Bank die Kirchenzugehörigkeit melden. Bank anweisen, die Kirchensteuer auf Kapitalerträge abzuführen. Keine Kapitalerträge in der Steuererklärung mehr nötig.Ab 2015: Banken rufen Daten über Kirchenzugehörigkeit bei der Steuerverwaltung ab, berechnen und zahlen automatisiert Kirchensteuer auf Kapitalerträge ans Finanzamt. Finanzamt verteilt Beträge an Kirchen. In der Steuererklärung keine Kapitalerträge mehr nötig.Alternativ: Widerspruch gegen Datenauskunft an dasBundeszentralamt für SteuernHauptdienstsitz Bonn-BeuelAn der Küppe 153225 BonnKapitalerträge weiterhin in der Steuererklärung angeben.Freistellungsauftrag: Freibetrag für Kapitalerträge von bis zu 801 Euro im Jahr für Alleinstehende, 1602 Euro für Ehepaare (Stand: 2013). Bei Bank zu stellen.