Der Karfreitag bleibt in Brandenburg auch künftig ohne Abstriche als stiller Feiertag geschützt. Ein Antrag der oppositionellen Linken-Fraktion, das Verbot von Tanz-, Sport- und anderen Veranstaltungen an dem christlichen Trauertag abzuschaffen, wurde am Donnerstag im Landtag mit großer Mehrheit abgelehnt. Alle anderen dort vertretenen Parteien stimmten gegen den Antrag. Der Karfreitag vor dem Osterfest erinnert an den gewaltsamen Tod Jesu Christi am Kreuz.
Innenminister Michael Stübgen (CDU) sagte in der Debatte, die wenigen stillen Feiertage brächten maßvolle Beschränkungen mit sich. Sie seien „bedeutende Anker- und Ruhepunkte in unserer Gesellschaft“ und von großer Bedeutung für den Zusammenhalt. Dass die Mehrheit der Menschen in Brandenburg keiner Konfession angehöre, bedeute nicht, dass die Tradition nicht geschätzt werde. Der Schutz der stillen Feiertage dürfe nicht zur Disposition gestellt werden. Zu den stillen Feiertagen gehören auch der christliche Totensonntag und der Volkstrauertag.