Die Tageszeitung „junge welt“ muss es hinnehmen, im Verfassungsschutzbericht in der Rubrik Linksextremismus genannt zu werden. Eine Klage des Verlages 8. Mai GmbH dagegen wies das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag ab. (VG 1 K 437/21)
Der Vorsitzende Richter Wilfried Peters sagte zur Begründung, die entsprechenden Einschätzungen des Verfassungsschutzes seien aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden. Die „junge welt“ wird seit 1998 im jährlichen Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der Rubrik Linksextremismus geführt.
Im Verfassungsschutzbericht 2023 heißt es etwa, die Tageszeitung strebe „die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischem Verständnis an“. Die „junge welt“ sei dabei „das bedeutendste und auflagenstärkste Medium im Linksextremismus“.
Dies wollte das Blatt als rechtswidrig feststellen lassen. Die Zeitung argumentierte mit schwerwiegenden wirtschaftlichen und redaktionellen Benachteiligungen durch die Nennung. Der Geschäftsführer des klagenden Verlages, Dietmar Koschmieder, betonte in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, Aufgabe der „jungen welt“ sei kein gesellschaftlicher Umsturz, sondern vielmehr, „jeden Tag eine möglichst gute Zeitung zu machen“. Dabei würden natürlich bestehende Verhältnisse bewertet, dies tue aber jede Zeitung.
Die „junge welt“ ging aus dem Zentralorgan der Freien Deutschen Jugend (FDJ) in der DDR hervor. Sitz von Redaktion und Verlag ist in Berlin. Die tägliche Auflage beträgt 21.300 Exemplare.