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Tag gegen Homophobie: Straftaten in Niedersachsen steigen

Die Zahl der Straftaten gegen Menschen aus der LSBTIQ-Community ist in den vergangenen vier Jahren in Niedersachsen stark gestiegen. So habe sich die Gesamtzahl seit dem Jahr 2020 von 37 auf insgesamt 211 im Jahr 2024 erhöht, sagte Max-Frederik Röhr als Sprecher des Innenministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die gemeldeten Übergriffe hätten vor allem einen rechtsextremen Hintergrund (68) oder könnten in der Statistik nicht eindeutig einem Phänomen zugeordnet werden (137). Am Sonnabend (17. Mai) richtet sich ein Internationaler Aktionstag gegen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie.

Eine Vielzahl der Straftaten seien am Rande von Christopher-Street-Day-Veranstaltungen begangen worden, sagte Röhr. Zu den Tatverdächtigen zählten vor allem Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren und über 50-jährige Männer. Deutlich angestiegen seien hetzende Beleidigungen und auch der vermehrte Diebstahl von Regenbogenflaggen, hieß es. Zu den LSBTIQ-feindlichen Straftaten zählten auch Hasspostings im Internet.

Es sei anzunehmen, dass die Straftaten auch weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben, sagte der Ministeriumssprecher. „Die nach wie vor nicht vollständige gesellschaftliche Akzeptanz geht mit entsprechenden Taten einher.“ Vielfach seien die LSBTIQ-feindlichen Straftaten auch im Dunkelfeld zu erwarten.

Auf den Anstieg in der Statistik könne sich zudem auswirken, dass durch vermehrte Aufklärungsarbeit Betroffene häufiger Anzeige erstatten als früher, sagte der Sprecher. Sowohl Bund als auch Land haben dazu in den vergangenen Jahren Kampagnen und Maßnahmen unter anderem gegen Hasskriminalität im Internet gestartet. Auch die Möglichkeit, landesweit vereinfacht über das Internet Anzeige zu erstatten und eine konsequente Verfolgung der Taten hätten Einfluss auf die Fallzahlen.

Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie findet als Erinnerung an den Tag statt, an dem die Weltgesundheitsorganisation im Jahr 1990 beschloss, Homosexualität als Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. Transgeschlechtlichkeit gilt seit dem 2018 nicht mehr als Krankheit. In Deutschland hat der Tag als 17.5. auch Anlehnung an den Paragrafen 175 im Strafgesetzbuch, der bis 1994 sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte und die Verfolgung Homosexueller ermöglichte.