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Synode: “Israel hat das Recht, sich gegen Terror zu verteidigen”

Die Landesynode der bayerischen evangelischen Landeskirche hat den Jüdinnen und Juden weltweit und dem Staat Israel in einem „Wort der Synode“ ihre Solidarität versichert. In dem am Mittwoch bei der Herbsttagung in Amberg beschlossenen Papier heißt es, man verurteile den Hamas-Terroranschlag vom 7. Oktober scharf. Als Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) unterstütze man „das Bestreben des jüdischen Volkes nach einer gesicherten Existenz in einem eigenen Staat“.

Die Hamas habe bewusst Zivilisten getötet. Die gesicherte Existenz Israels sei durch den Angriff massiv bedroht. In dieser Situation habe der Staat Israel „das Recht, sich gegen Terror zu verteidigen“. Man wissen, dass auch auf palästinensischer Seite unschuldige Menschen in hohem Maße leiden, verletzt und getötet werden: „Als Christinnen und Christen beten wir für alle Opfer von Gewalt und dafür, dass beide Völker eine Zukunft in Frieden und Sicherheit gewinnen.“

Entsetzt zeigten sich die evangelischen Kirchenparlamentarier außerdem darüber, „dass es in unserem Land Demonstrationen gibt“, bei denen zur Vernichtung des Staates Israel und seiner Bewohner aufgerufen wird. Man verurteile „antisemitische Markierungen in unseren Städten“ und sei entsetzt darüber, dass Synagogen und jüdische Einrichtungen „wieder das Ziel von Brandsätzen werden“ und dass jüdische Menschen auch in Bayern wieder Hass und Gewalt erfahren.

Die ELKB engagiere sich „gegen jede Form des Antisemitismus in unserer Gesellschaft“ und auch in der evangelischen Kirche: „Antisemitismus, egal ob er von rechts, links, muslimischen oder christlichen Kreisen geschürt wird, ist für uns nicht hinnehmbar.“ Man sehe selbstkritisch, „dass auch wir als evangelische Kirche nicht frei von antisemitischen Vorurteilen und Ressentiments waren und sind“, heißt es weiter. Dem trete man „in Verkündigung, Seelsorge und Bildung“ entschieden entgegen.

Alle vier kirchenleitenden Organe schlossen sich dem Wort der Synode an – neben der Landessynode selbst also auch der Landesbischof, der Landeskirchenrat als Gremium der Oberkirchenräte sowie der Landessynodalausschuss, der die Geschäfte der Landessynode zwischen den zwei Synodaltagungen pro Kalenderjahr leitet. (00/3906/29.11.2023)