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Synode der rheinischen Kirche zur Kirchlichen Hochschule Wuppertal

Vor dem Hintergrund sinkender Kirchensteuereinnahmen berät die Evangelische Kirche im Rheinland auf einer Sondersynode über die Zukunft der Kirchlichen Hochschule Wuppertal (KiHo). Bei einer digitalen Tagung vom 6. bis 11. Juni solle das Kirchenparlament über „ein Spektrum unterschiedlicher Modelle und Entscheidungsoptionen“ diskutieren, kündigte die rheinische Kirche am Donnerstag in Düsseldorf an. „Die Frage, wo es mit der Kirchlichen Hochschule hingeht, braucht eine längerfristige Klärung“, erklärte der leitende Theologe der zweitgrößten deutschen Landeskirche, Präses Thorsten Latzel.

Die KiHo Wuppertal ist eine staatlich anerkannte Universität in Trägerschaft der rheinischen Kirche, die dafür jährlich knapp 2,8 Millionen Euro aufwendet, und der Evangelischen Kirche von Westfalen, die jährlich 750.000 Euro beisteuert. Außerdem zahlt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) einen Zuschuss von 720.000 Euro, der bis 2030 auf 560.000 Euro abgesenkt werden soll. Auch die westfälische Kirche will im Zuge ihrer Haushaltskonsolidierung ihren Beitrag an die KiHo „deutlich“ verringern, insgesamt sollen die Zuschüsse an Dritte um 20 Prozent sinken. An der Hochschule studieren laut rheinischer Kirche aktuell 200 Menschen evangelische Theologie in verschiedenen Studiengängen oder forschen dort.

Die Frage nach der Zukunft der KiHo stehe „inhaltlich im weiteren Horizont der gesamtkirchlichen Entwicklung, der Situation an den theologischen Fakultäten und künftiger Bedarfe hinsichtlich akademischer Theologie und Nachwuchsausbildung“, erklärte Latzel. Der Prorektor der KiHo, Alexander B. Ernst, begrüßte den „strukturierten Prozess zu den Perspektiven unserer Hochschule“ und äußerte die Hoffnung, dass die Hochschule „bald wieder nach vorn blicken, ihren Mitgliedern ein verlässlicher und künftigen Studierendengenerationen ein starker Ort für das Studium der evangelischen Theologie sein kann“.

Für die Zukunft stehen laut rheinischer Kirche vier Optionen zur Diskussion: die KiHo könnte fortgeführt und weiter entwickelt werden, auch eine Schließung zum nächstmöglichen Termin steht zur Debatte. Auch eine Schließung in Verbindung mit einer neuen Kooperation mit der Bergischen Universität Wuppertal wäre möglich. Option vier nimmt den Erhalt der KiHo bei gleichzeitiger Transformation in ein Basismodell „Theologischer Bildungscampus“ in den Blick. Dabei würde eine schrittweise Reduzierung des Zuschussbedarfs angestrebt.

Die Sondersynode wird den Planungen zufolge am Abend des 6. Juni beginnen. Am 9. und 10. Juni sind nicht öffentliche Ausschusssitzungen und am Abend des 11. Juni eine weitere Plenarsitzung angesetzt. Bei Mehrheiten für Option eins oder zwei könnte eine Entscheidung der Kirche zufolge schon im Juni fallen, hieß es. Sollte es Mehrheiten für Option drei oder vier geben, würde eine Steuerungsgruppe den gewählten Vorschlag bis zur ordentlichen Synode 2025 präzisieren.

Die KiHo und die Augustana Hochschule im bayerischen Neuendettelsau sind die einzigen Evangelisch-Theologischen Hochschulen mit Fakultätsstatus in kirchlicher Trägerschaft im Bereich der EKD. Die KiHo Wuppertal wurde 1935 von Mitgliedern der Bekennenden Kirche aus Widerstand gegen die nationalsozialistische Gleichschaltungspolitik gegründet. Ende 1936 verbot die Gestapo den Unterricht, 1945 startete die Hochschule einen Neuanfang.

Im Jahr 2007 schlossen sich die Kirchlichen Hochschulen in Wuppertal und Bielefeld-Bethel zu einer gemeinsamen Hochschule zusammen. Ende 2021 wurde der Standort Bethel wieder herausgelöst, das dort angesiedelte Institut für Diakoniewissenschaft und Diakoniemanagement wurde an die Universität Bielefeld überführt und die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel schieden aus dem KiHo-Trägerverbund aus.

In einer 2021 geschlossenen Vereinbarung der KiHo-Trägerkirchen wurde festgehalten, „dass die Kirchliche Hochschule zur Sicherung ihrer Zukunft weitreichender Umgestaltungen, möglicherweise auch unter Einbeziehung weiterer Partner und des Zusammenschlusses mit anderen Institutionen, bedarf“. Die westfälische Kirche kann den Vertrag zu Ende 2025 kündigen, diesem Schritt könnte sich dann die rheinische Kirche unter Wahrung einer Frist anschließen.