Der Südwestrundfunk (SWR) wird nach Worten von Chefredakteurin Franziska Roth zu seinen Vorwahlsendungen „Wahlarena“ auch die Parteien Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und Die Linke einladen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte in einem am Mittwochabend veröffentlichten Beschluss eine vorangegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (AZ: 1 S 164/25) bestätigt, wonach das BSW einzuladen sei. Da man keinen Unterschied sehe zwischen BSW und Linken, habe der SWR entschieden, die Spitzenkandidaten beider Parteien einzuladen, sagte Roth am Donnerstag beim Jahrespressegespräch des SWR in Stuttgart.
Knapp zwei Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl sollen am 12. Februar im SWR-Fernsehprogramm in zwei zeitgleich ausgestrahlten Live-Diskussionen die Spitzenkandidaten der führenden Parteien für beide Länder zu ausgewählten Themen befragt werden und auch miteinander diskutieren.
Bereits das Verwaltungsgericht hatte auf einen Eilantrag des BSW hin die Kriterien bemängelt, nach denen der SWR die Teilnehmer der Runde ausgewählt hatte. Insbesondere war beanstandet worden, dass die Verantwortlichen für die Wahlsendung neben Politikern der in Umfragen führenden Parteien CDU, AfD, SPD und die Grünen auch die Spitzenkandidaten der FDP in die Sendung eingeladen hatten. Die aktuellen Erfolgschancen von BSW und FDP rechtfertigten die Bevorzugung nur einer der beiden Parteien nicht.
SWR-Intendant Kai Gniffke sagte bei dem Jahrespressegespräch, dass die Menschen in politisch und gesellschaftlich unruhigen Zeiten nach Vertrautem, Verlässlichkeit und Heimat suchten. Dies wolle der SWR seinen Nutzern auch künftig bieten: „Das Signal lautet: Wir sind für euch da – überall, wo ihr Medien nutzt.“