Studierende in der Pflege erhalten künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat dem Pflegestudiumstärkungsgesetz zu. Auch wer bereits ein Pflegestudium begonnen hat, erhält demnach für die verbleibende Studienzeit eine Vergütung. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch mehr Studienanfänger und eine höhere Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung.
Die hochschulische Pflegeausbildung soll künftig im Rahmen eines dualen Studiums mit Ausbildungsvertrag erfolgen. Das Gesetz regelt auch Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung, wie die Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte oder Auslandsaufenthalte. Ferner vereinheitlicht und vereinfacht es die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte. Das gilt besonders für die vorzulegenden Unterlagen. Das Gesetz tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft, einige Einzelregelungen zum 1. Januar.