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Strafrechtlerin: Paragraf 218 beibehalten – Polarisierung droht

Es sei überhaupt nicht nötig, den bisherigen Kompromiss beim Thema Abtreibung aufzukündigen. Die das sagt, ist Mitglied des Deutschen Ethikrates. Und sie meint: Die Expertenkommission der Bundesregierung überzeugt nicht.

In der Debatte um eine mögliche Aufkündigung des Abtreibungs-Paragrafen 218 warnt die Strafrechtlerin Frauke Rostalski vor einer gesellschaftlichen Polarisierung. “Wenn es hochkommt, gibt es einmal im Jahr ein Strafurteil wegen Paragraf 218. Es ist also überhaupt nicht notwendig, den Kompromiss aufzukündigen”, sagte das Mitglied des Deutschen Ethikrates im Interview der Kölnischen Rundschau (Samstag).

Die Juristin von der Universität Köln widerspricht der Vorstellung, Abtreibungen verletzten nicht die Menschenwürde des ungeborenen Kindes. Die Entwicklung des ungeborenen Kindes sei ein Kontinuum; “da läuft keine Menschwerdung ab; sondern vom ersten Augenblick an ist ein Mensch da, der dann seine Fähigkeiten entwickelt bzw. weiterentwickelt”.

Auch aus juristischer Sicht sei sie von der Arbeit der Expertenkommission der Bundesregierung nicht überzeugt, die den Paragrafen 218 erneut prüfen sollte. Rostalski: “Für uns hat das Grundgesetz Vorrang; also hätte die Kommission belegen müssen, dass sich die zugrundeliegenden Anschauungen in unserer Gesellschaft geändert haben.” So etwas komme ja vor; etwa bei der Aufhebung der Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen unter erwachsenen Männern. Aber: “Im Kontext von Paragraf 218 sehe ich keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Anschauungen in der Bevölkerung so gravierend geändert haben sollen.”