Es sei überhaupt nicht nötig, den bisherigen Kompromiss beim Thema Abtreibung aufzukündigen. Die das sagt, ist Mitglied des Deutschen Ethikrates. Und sie meint: Die Expertenkommission der Bundesregierung überzeugt nicht.
In der Debatte um eine mögliche Aufkündigung des Abtreibungs-Paragrafen 218 warnt die Strafrechtlerin Frauke Rostalski vor einer gesellschaftlichen Polarisierung. “Wenn es hochkommt, gibt es einmal im Jahr ein Strafurteil wegen Paragraf 218. Es ist also überhaupt nicht notwendig, den Kompromiss aufzukündigen”, sagte das Mitglied des Deutschen Ethikrates im Interview der Kölnischen Rundschau (Samstag).
Die Juristin von der Universität Köln widerspricht der Vorstellung, Abtreibungen verletzten nicht die Menschenwürde des ungeborenen Kindes. Die Entwicklung des ungeborenen Kindes sei ein Kontinuum; “da läuft keine Menschwerdung ab; sondern vom ersten Augenblick an ist ein Mensch da, der dann seine Fähigkeiten entwickelt bzw. weiterentwickelt”.