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Staatskanzlei: Gehaltsdeckelung bei ÖRR-Intendanten nicht starr

Im Entwurf des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist keine starre Deckelung der Intendanten-Gehälter anhand der Besoldungstabelle des Bundes vorgesehen. Das hat die rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Donnerstag in Mainz auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bestätigt. Die „Bild“-Zeitung hatte unter Berufung auf Sachsens Medien-Staatsminister Conrad Clemens (CDU) berichtet, dass sich etwa das Gehalt des ARD-Vorsitzenden und SWR-Intendanten Kai Gniffke künftig um mehr als die Hälfte reduzieren könnte.

Die Gehälter der Intendanten sollten sich „am öffentlichen Dienst orientieren – damit meinen wir die Besoldungstabelle bei Ministerien und öffentlichen Einrichtungen“, sagte Clemens der Tageszeitung. Da die Tabelle für den Bund laut „Bild“ bei 16.084 Euro monatlich endet, würde sich Gniffkes Gehalt auf 193.012 Euro im Jahr reduzieren. Der SWR-Intendant verdiente im vergangenen Jahr 392.530 Euro, nur WDR-Intendant Tom Buhrow erhielt unter den Senderchefs der ARD mit 413.100 Euro noch mehr.

Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz stellte klar, dass sich außertarifliche Vergütungen, zu denen die Intendanten-Gehälter gehören, nach dem Entwurf des Reformstaatsvertrages künftig durchaus an den Bezügen im öffentlichen Sektor orientieren sollen. Der öffentliche Dienst sei damit Teil der künftigen Orientierungsgröße für außertarifliche Gehälter. „Eine zwingende Beschränkung auf die Besoldungstabelle des Bundes“ sei nicht vorgegeben. Die Besoldungstabelle könne jedoch jederzeit als mögliche Referenz genutzt werden, so die Staatskanzlei. Die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer hatten sich vergangene Woche grundsätzlich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt.

Einer im Februar veröffentlichten Studie der Zeppelin Universität in Friedrichshafen zufolge liegt die Vergütung der Intendanten und Direktoren bei ARD und ZDF im Vergleich mit öffentlichen Unternehmen des Bundes und der Länder im oberen Drittel. Im Vergleich mit öffentlichen Unternehmen auf kommunaler Ebene rangiert die Vergütung der Sendermanager hinter der von Sparkassen-Führungskräften sogar auf dem zweiten Platz. Im Jahr 2022 belief sich demnach bei den Führungskräften der öffentlich-rechtlichen Sender die Gesamtdirektvergütung pro Kopf auf „250.000 Euro im Median“.