Der Saarländische Rundfunk (SR) hat das Geschäftsjahr 2022 mit einem Fehlbetrag von 1,1 Millionen Euro abgeschlossen. Erträgen in Höhe von 138,5 Millionen Euro standen Aufwendungen von 139,6 Millionen Euro gegenüber, wie der SR am Montag mitteilte. Die Planstellen bleiben unverändert bei 544. Der Rundfunkrat stimmte dem Abschluss am Abend einstimmig zu.
Die Aufwendungen waren laut SR von der Wahlberichterstattung für die Landtagswahl, Sportgroßereignisse, digitale Transformation und gestiegene Instandhaltungskosten geprägt. Als der Wirtschaftsplan im Dezember 2021 beschlossen worden war, war der SR noch von einem Fehlbetrag von 7,1 Millionen Euro ausgegangen.
Der Verwaltungsratsvorsitzende Michael Burkert unterstrich, dass die Gremien das Geschäftsgebaren beim SR intensiv begleiteten. Die Unterlagen seien rechtzeitig übermittelt worden. SR-Intendant Martin Grasmück betonte, dass der Wirtschaftsplan durch zwei Ausschüsse, den Verwaltungsrat und nun den Rundfunkrat gegangen sei. „Es ist wirklich nicht so, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Gutdünken Geld ausgibt“, sagte er. „Wir müssen alles begründen.“
Mit Blick auf das SR-Gesetz, welches sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, betonte Grasmück, dass die gesamte ARD sehr sensibel auf den Prozess schaue. „Das Interesse ist extrem groß“, sagte er. „Wir harren jetzt der Dinge, die da kommen.“
Der saarländische Landtag beschäftigt sich zurzeit mit einem Entwurf der SPD-Landesregierung, der das seit 2002 geltende Saarländische Medienrecht in ein Gesetz für den Saarländischen Rundfunk (SR) und eines für den privaten Rundfunk, Online-Angebote, Presse und Landesmedienanstalt (LMS) aufteilt. So soll etwa der SR-Rundfunkrat nur noch 26 statt 38 Mitglieder haben, die Landesregierung kein Mitglied und die Landtagsfraktionen nur noch beratende Mitglieder entsenden. Im neuen Direktorium sollen neben dem Intendanten zwei weitere Personen, die die Bereiche Verwaltung und Technik sowie Programm und Information vertreten, den SR als Team leiten. Am 17. Oktober soll das Gesetz im Landtag beschlossen werden.