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Sozialverbände klagen gegen Neuregelung der Behindertenhilfe

Mehr als 50Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen klagen gegen eine Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Wie die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen am Donnerstag in Halle mitteilte, soll mithilfe von Eilanträgen und Klagen der Protest gegen einen Sozialabbau in der Behindertenhilfe fortgesetzt werden.

Die Verordnung verstoße gegen das Grundgesetz und geltendes Bundesrecht, argumentieren die Kläger. Außerdem drohten Personalkürzungen von bis zu 25 Prozent, zumal Tarifsteigerungen zunächst nicht refinanziert würden.

Ziel der Gerichtsverfahren sei es, die Anwendung der Verordnung zu stoppen. Nur so könne ein neuer Vertrag zur Eingliederungshilfe auf Augenhöhe ausgehandelt werden, hieß es. Zu den Klägern gehören den Angaben zufolge auch die kirchlichen Verbände Diakonie und Caritas, ebenso die Arbeiterwohlfahrt und das Rote Kreuz.

Das Landeskabinett in Magdeburg hatte im Dezember die Rechtsverordnung erlassen, nachdem Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) im März 2024 den bestehenden Rahmenvertrag mit Trägern der Behindertenhilfe gekündigt hatte. Unter anderem hatte die Ministerin kritisiert, dass die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Sachsen-Anhalt nicht ausreichend umgesetzt werde. Das Bundesland habe die höchste Dichte an stationären Einrichtungen und ein vergleichsweise geringes Angebot an ambulanten Leistungen. „Wir wollen weg von pauschal vorgehaltenen Leistungen“, betonte die Sozialministerin. Stattdessen müssten die Wünsche und Bedarfe jedes Einzelnen mehr berücksichtigt werden.