Böllerfreie Zonen zu Silvester: Für den anstehenden Jahreswechsel 2023/2024 hat die Polizei Hamburg rund um die Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz Feuerwerksverbote ausgesprochen. Vom 31. Dezember (18 Uhr) bis zum 1. Januar 2024 (1 Uhr) ist hier das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern untersagt, wie die Polizei am Montag mitteilte. Das Verbot umfasse alle pyrotechnischen Gegenstände und erstrecke sich über die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm sowie den Rathausmarkt. Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen oder Wunderkerzen seien erlaubt.
Die Polizei geht davon aus, dass tausende Feiernde das neue Jahr auf den zentralen Plätzen der Innenstadt begrüßen werden, darunter erfahrungsgemäß auch viele Familien mit Kindern. Anlässlich der Silvesterfeierlichkeiten sei es in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Situationen durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern gekommen, hieß es. Laut Polizei wurden teilweise Gäste und Einsatzkräfte gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei seien zahlreiche Personen, darunter auch Kinder, verletzt worden.