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SH: Dauerhaftes Waffen- und Messerverbot im Bus- und Bahnverkehr

Die Landesregierung erhöht die Sicherheit im Bus- und Bahnverkehr in Schleswig-Holstein. Sie habe eine Verordnung beschlossen, die am Montag in Kraft getreten sei und die das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr untersage, wie das Kieler Innenministerium am Montag mitteilte. Umgesetzt werde diese Verordnung auf Grundlage der geänderten Bundesgesetzgebung.

„Das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum stellt ein erhebliches Risiko dar und gefährdet die Sicherheit der Menschen in öffentlichen Bereichen“, begründete Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) das Vorgehen. Die Zahl der Straftaten mit einer Waffe sei in Schleswig-Holstein im öffentlichen Personenverkehr von 35 im Jahr 2022 auf 58 im Jahr 2023 angestiegen.

Die Verordnung regelt den Angaben zufolge Waffen- und Messerverbote in den Fahrzeugen, Bahnsteigen und Bahnhofsgebäuden des Schienenpersonennahverkehrs inklusive der S-Bahnen, sofern sie nicht von der Bundesgesetzgebung erfasst sind, in den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenersatzverkehrs, in den U-Bahnen der Hamburger Hochbahn, auf den Fähren der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel, den Fähren der Stadtwerke Lübeck zwischen Travemünde und dem Priwall, auf der Kanalfähre zwischen Kiel-Wik und Kiel-Holtenau sowie auf der Lühe-Schulau-Fähre, soweit sie sich auf schleswig-holsteinischem Gebiet befindet sowie auf Schiffen im Fährverkehr mit den Inseln und Halligen, die nicht ausschließlich Waren befördern.

Anlasslose Kontrollen würden durch die Landespolizei in Abstimmung und Begleitung mit der Bundespolizei durchgeführt. Eine Missachtung der Anordnung könne mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, hieß es.