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Senat: Bezahlung bei freien Trägern nah an Tariflöhnen

Beschäftige bei freien Trägern in Berlin haben nach Ansicht von Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) in der Vergangenheit von den Tarifsteigerungen beim Öffentlichen Dienst profitiert. Wie Kiziltepe am Dienstag in Berlin nach der Senatssitzung sagte, betrug das Bezahlungsniveau bei Beschäftigten von Zuwendungsempfängern, die als freie Träger von den Verwaltungen gefördert wurden, im vergangenen Jahr durchschnittlich 97,7 Prozent des Niveaus des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Damit sei der Abstand zum Tariflohn der Länder bei Beschäftigten freier Träger, die Zuwendungen von Behörden empfangen, „in den vergangenen Jahren“ von durchschnittlich 3,8 Prozent auf 2,3 Prozent verringert worden. Zugleich habe sich das TV-L Bezahlungsniveau seit 2020 stetig erhöht, hieß es weiter.

Hintergrund ist der am Dienstag vom Senat beschlossene Bericht zur „Tarifentwicklung bei freien Trägern“. Er wird jährlich erstellt. Der Senat habe dazu „ein Instrument“ entwickelt, mit dessen Hilfe die Gehaltsentwicklung bei freien Trägern im Land Berlin analysiert und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel zur finanziellen Unterstützung von Tarifsteigerungen sichergestellt werden könnten.

Eine Entscheidung über die von den freien Wohlfahrtsverbänden geforderte Hauptstadtzulage von monatlich 150 Euro auch für ihre Beschäftigten gibt es derweil noch nicht. In der vergangenen Woche hieß es, zunächst müssten die Ergebnisse der laufenden Verhandlungen innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abgewartet werden.